Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Bedingungen
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage folgender Bedingungen. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
 
2. Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen sind stets freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande. Technische Änderungen insbesondere bei Einzelanfertigungen behalten wir uns vor.
 
3. Preise
Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so wird der Liefertag gültiger Preis angewendet, es sei denn, das von uns erstellte Angebot ist als preisgebunden bezeichnet. Falls sich der Preis erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
Die Anlieferung und Aufstellung der Geräte sowie die Anlernung von Bedienungspersonal erfolgen zu Lasten des Bestellers. Alle Preise verstehen sich ab Tiefenbronn.
 
4. Patent- und Urheberrechte
An Zeichnungen, Entwürfen, der gesamten Software und ähnlichen Beschreibungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere ausdrückliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie an uns zurückzugeben.
Für die Verletzungr Patent- oder sonstiger Schutzrechte can wir nicht haftbar gemacht Werden.
 
5. Lieferungen, Lieferfristen, Gefahrenübergang
Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur nach Vereinbarung. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist sterben Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit sterben Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Im Falle des Lieferverzugs hat der Käufer, nachdem er eine entsprechende Nachfrist gesetzt hat, nur das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Alle Sendungen, einschließlich vorläufiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmen WIRD übergeben oder unser Lager verlässt. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Wird der Versand oder sterben Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, so geht Sterben Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Beanstandungen aufgrund von Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen Nutzung zu machen. Der Abschluss von Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.
Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand, soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auch unwirtschaftlich machen – sowie alle sonstigen Fälle höher, Auch bei unseren Lieferanten, frei für die Dauer der Störung und Umfang im ihrer Auswirkung der Verpflichtung zur Lieferung. Solche Ereignisse berechtigen uns, ohne Schadenersatzleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
 
6. Zahlungsbedingungen
Maßgebend sind unsere am Liefertag gültigen Zahlungsbedingungen.
Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht zulässig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,25 % pro Monat.
Wenn aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, fertige Geräte bzw. Systeme nicht abgeliefert, montiert oder in Betrieb gesetzt Werden können, muss auch sterben Zahlungen geleistet werden, da Lieferung, oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt Wären.
Bei Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Die Aufrechnung mit Anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückhaltungen gegen Forderungen nach unserer Zustimmung.
 
7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Warenlieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindung zustehen. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist jedoch nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Vorbehaltsrechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
Eine vorläufige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für die Firma LogiFACT R. Hes vor, ohne dass für die LogiFACT R. Hess hieraus Verpflichtungen entstehen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der Anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung unserer Ware mit einer Sache des Käufers this as Hauptsache angezeigt, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungs- oder Mangel eines solchen zum Verkaufswert der Hauptsache an uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Hat er auf von uns gelieferten Vorbehaltswaren Daten aufgenommen, so bleibt unser Eigentum davon unberührt.
Das Programm (Software) zum Lieferumfang gehören, WIRD für this dem Käufer Ein einfaches, Unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, dh er darf this weder kopieren noch Anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfrist des Käufers die einstweilige Herausgabe unserer Vorbehaltswaren zu verlangen. Alternativ can sterben Software gesperrt (also die Nutzung unmöglich gemacht) Werden, bis sterben Zahlung vollständig geleistet wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, der Firma LogiFACT R. Hess sämtliche Auskünfte und Informationen zu erhalten, sterben zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind. Der Kunde hat auf Verlangen der Firma LogiFACT R. Hess sterben Abtretung den Drittschuldnern mitzuteilen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf sterben im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.
 
8. Gewährleistung und Haftung
Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Rechnungswertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
Leistet der Hersteller Garantie, so ist dies für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Insoweit treten wir sämtliche Herstellergarantien an den Besteller ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommt.
Im Falle von Mängelrügen ist auf unseren Wunsch die beanstandete Ware in Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und einer Rechnungskopie unverzüglich an uns einzusenden.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern. Bei Falschlieferung und Sachmängeln werden wir nach unserer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Sobald im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft ist, werden wir dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung nach seiner freien Wahl gewähren. Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören, gelten die folgenden Sonderbestimmungen: Alle Programme werden sorgfältig erstellt und geprüft. Wir haften jedoch nicht für aus falscher oder unvollständiger Programmierung entstehenden Schaden, soweit dieser nicht von uns wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten ist. Etwaige Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von zwei Monaten nach Auslieferung der Ware geltend zu machen. Unsere Verpflichtung aus Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf Fehlerbeseitigung. Jegliche Gewährleistung ist insgesamt ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß behandelt.

 
9. Allgemeiner Haftungsausschluss
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist der Käufer verantwortlich.
 
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Tiefenbronn. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile des Sitz der Firma LogiFACT R. Hess.
 
11. Schlussbestimmungen
Wir sind möglich, sterben bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne der Regelungen zu verarbeiten. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ungültigen am nächsten kommt.
 
Tiefenbronn, 01.10.2021

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